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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Hakledo GmbH («Gesellschaft») und ihren Kundinnen und Kunden («Kunden») (gemeinsam die «Parteien»), wenn die Gesellschaft ihren Kunden ihre Produkte (z.B. Klebstoffe, Dosierprodukte) verkauft oder für die Kunden Dienstleistungen (z.B. Klebeschulung und Beratung, Konfektionieren/Abfüllen von Klebstoffen und anderen Stoffen) erbringt.

 

2. Preis

  1. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich ver-einbart ist, verstehen sich die Preise der Gesellschaft wie folgt:

  • Die Preise gelten in Schweizer Franken (CHF).

  • Im Preis inbegriffen ist die handelsübliche Verpackung der Ware; bestellt der Kunde eine Spezialverpackung oder wünscht er eine Verpackung mit von ihm zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterial, so stellt die Gesellschaft die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung.

  • Im Preis nicht inbegriffen sind Fracht- und Versicherungskosten, Steuern und Abgaben, wie z.B. Mehrwert- oder Umsatzsteuern, Zollabgaben, Gebühren, Gefahrengutzuschlag und dergleichen; all diese Beträge gehen zu Lasten des Kunden.

  1. Die Gesellschaft kann dem Kunden alle Preiserhöhungen in Rechnung stellen, die nicht auf die Gesellschaft zurückzuführen sind.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Mangels anderer Abrede werden die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung fällig und zahlbar.

  2. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben wird.

  3. Verrechnungen mit dem Rechnungsbetrag sowie Abzüge und Rückbehalte von Beträgen sind ausgeschlossen.

  4. Das Fälligkeitsdatum ist verbindlich, auch wenn sich die Leistung der Gesellschaft ohne deren Verschulden verzögert oder wenn die Leistung der Gesellschaft ohne deren Verschulden unmöglich wird.

  5. Auf überfällige Zahlungen darf die Gesellschaft wie folgt reagieren (wobei sie die Möglichkeiten, die sich nicht gegenseitig ausschliessen, kumulieren kann):

  • Sie kann alle ausstehenden Zahlungsbeträge sofort fällig erklären.

  • Sie kann auf allen ausstehenden Zahlungen einen Verzugszins von 5% erheben.

  • Sie kann ihre eigenen Leistungen zurückhalten.

  • Sie kann ihre eigenen Leistungen davon abhängig machen, dass der Kunde ihr ein unwiderrufliches und bedingungsloses Zahlungsversprechen einer erstklassigen Schweizer Bank vorlegt.

  1. Sie kann ihre Garantieleistungen (s. Ziff. 8 f.) sistieren.

  • Sie kann vom Vertrag zurücktreten und die übergebene Ware zurückfordern.

  • Sie kann Schadenersatz verlangen.

 

4. Allgemeine Lieferbedingungen

  1. Die Gesellschaft liefert innerhalb der Schweiz EXW ab Sitz der Gesellschaft in Widnau (Incoterms 2010). Ins Ausland liefert die Gesellschaft FCA ab Sitz der Gesellschaft (Incoterms 2010).

  2. Die Gesellschaft darf Teillieferungen machen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Teillieferungen anzunehmen.

 

5. Liefertermine und Lieferfristen

  1. Vereinbarte Liefertermine sind Richt- und nicht Fixtermine.

  2. Die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferfrist läuft erst ab dem Zeitpunkt, in dem alle für die Lieferung notwendigen Voraussetzungen (z.B. Bewilligungen, technische Fragen) erfüllt sind.

  3. Die Lieferfrist wird in folgenden Fällen verlängert:

  • Es treten Umstände ein, welche die Gesellschaft nicht beeinflussen konnte und welche die Lieferung verhindern oder unverhältnismässig erschweren oder verteuern. Dauern solche Umstände länger als drei Monate an, dürfen beide Parteien gestützt auf eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

  • Der Kunde befindet sich mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug (s. zum Zahlungsverzug bereits Ziff. 4 Abs. 5).

  • Die Parteien vereinbaren auf Wunsch des Kunden Änderungen an den Leistungen der Gesellschaft.

  • Der Kunde liefert Informationen, Produkte oder Material, die fehlerhaft oder unvollständig sind oder er liefert verspätet.

 

6. Eingangsprüfung und Rügepflicht

  1. Nachdem die Gesellschaft ihre Leistung erbracht hat, prüft der Kunde diese Leistung umgehend und vollständig. Entsprechend prüft er die Leistung auch vollumfänglich auf ihre Funktion hin. 

  2. Etwaige Mängel muss der Kunde gegenüber der Gesellschaft schriftlich innert sieben Tagen rügen. Innert derselben Frist muss er auch melden, wenn die Gesellschaft die falsche Sache oder falsche Quantitäten geliefert hat. 

  3. Mängel, die der Kunde nicht fristgerecht rügt, gelten als angenommen.

  4. Rügt der Kunde einen Mangel fristgerecht, so räumt er der Gesellschaft die Möglichkeit ein, diesen Mangel gemäss Ziff. 8 f. zu beheben.

 

7. Garantie: Gegenstand und Frist

  1. Unter Vorbehalt von Ziff. 7 garantiert die Gesellschaft dem Kunden, dass das Produkt bei normalem Gebrauch frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist. 

  2. Diese Garantie gilt nur unter folgenden Bedingungen:

  • Sie gilt nur gegenüber dem ursprünglichen Kunden. 

  • Sie setzt voraus, dass dieser die jeweiligen Nutzungs-, Bedienungs- und Applikationsanweisungen strikte einhält und dass weder der Kunde noch ein Dritter für den Mangel verantwortlich ist.

  • Sie erfasst den normalen Verschleiss nicht; dieser geht zulasten des Kunden.

  • Diese Garantie deckt keine physischen Beschädigungen oder Fehlfunktionen des Produktes ab, die sich aus dem Gebrauch des Produktes in Verbindung mit irgendwelchen Zusatz- oder Peripheriegeräten ergeben und die Gesellschaft zur Erkenntnis gelangt, dass das Produkt selbst keinen Mangel bzw. keine Fehlfunktion aufweist.

  1. Die Garantiefrist erlischt bei Verfalldatum des Produkts oder geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Gesellschaft hervor. Die Garantiefrist variiert also von Produkt zu Produkt.

 

8. Garantieleistungen

  1. Zeigt der Kunde der Gesellschaft den Mangel schriftlich an und legt er den Beleg über den Kauf des Produkts bei, so ersetzt oder repariert die Gesellschaft das mangelhafte Produkt (oder lässt es auf eigene Kosten reparieren). Die Gesellschaft kann wählen, ob sie das Produkt ersetzen oder reparieren möchte.

  2. Hat die Gesellschaft eine Dienstleistung erbracht, so erstreckt sich die Garantie nur auf die ausgeführte Arbeit, nicht auf die bearbeitete Sache. Der Kunde kann verlangen, dass die Gesellschaft ihre Arbeit nachbessert, falls er den Mangel schriftlich anzeigt und den Beleg für die erbrachten Dienstleistungen beilegt.

  3. Jede weitere Garantie oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.

 

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Gesellschaft ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

 

10. Geistiges Eigentum an der Dokumentation

  1. Die Gesellschaft behält das geistige Eigentum an jeglicher Dokumentation ihrer Produkte unabhängig von der Form dieser Dokumentation (Druckform/digital), wie z.B. Studien, Pläne, Berichte, Broschüren, Fotos, Software etc.

  2. Der Kunde darf die Dokumentation nicht vervielfältigen und/oder Dritten überlassen und er darf die Produkte nicht nachbauen oder durch Dritte nachbauen lassen. Auch ein Reverse-Engineering ist unzulässig.

 

11. Vollständigkeits- und Schriftformklausel

  1. Der schriftliche Vertrag zwischen den Parteien samt diesen AGB bildet die gesamte Abrede zwischen den Parteien und ersetzt alle diesbezüglichen, bisherigen, mündlichen und/oder schriftlichen Vereinbarungen, Gewährleistungen und/oder Zusicherungen.

  2. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie in schriftlicher Form abgefasst werden und die Parteien sie unterzeichnen.

 

12. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung des Vertrags ist diese durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

  2. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Zuständig für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen der Gesellschaft oder dem Kunden sind die Gerichte am Sitz der Gesellschaft.

  2. Anwendbar ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Wiener Kaufrecht).

 

 

Widnau, August 2019

 

Hakledo GmbH

CHE-499.519.856

CH-9443 Widnau

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